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Die Norm 100 definiert die allgemeinen Grundlagen und die Organisation der Normung für die Schaffung, Weiterentwicklung und Pflege von BiPRO-Normen. Sie regelt die einzelnen Arbeitsabläufe bzw. -schritte des Normungsprozesses und definiert die Aufgaben und das Zusammenspiel der Normungsgremien. Sie wird ergänzt durch die weiterführenden Normen der Normenreihe 100 wie auch durch die vom Normungsausschuss erlassenen Richtlinien.
Die Norm 101 definiert die Grundlagen der Normung in RClassic und die Organisation der Normung für die Schaffung, Weiterentwicklung und Pflege von RClassic-Normen. Sie regelt die einzelnen Arbeitsabläufe bzw. -schritte des Normungsprozesses und definiert die Aufgaben und das Zusammenspiel der Normungsgremien (NAUS, FAUS, TAUS) in RClassic.
Die Norm 102 definiert den Normbildungsprozess für RNext-Normen sowie dessen Bedingungen, Akteure und Inhalte. RNext ist eine Weiterentwicklung der Norm-Generation RClassic, sie unterscheidet sich von dieser organisatorisch, inhaltlich und technisch. Ausgehend von agilen Prozessen werden die Arbeitsstände und Ergebnisse der RNext-Gruppen in regelmäßigen Reviews vorgestellt und begutachtet.
Die Norm 110 definiert als Normungsgrundlage die allgemeinen Anforderungen an Normen und Normprojekte in BiPRO Release 2 („RClassic“). Sie umreisst den Aufbau von Normen und beschreibt Teilaufgaben eines Projektes und deren inhaltliche Gestaltung. (Eine BiPRO-Norm im Kontext des vorliegenden Dokumentes ist eine Norm in BiPRO Release 2.)
Die Norm 190 beschreibt als Normungsgrundlage das Release-Management der BiPRO-Normen in BiPRO Release 2 („RClassic“), die Versionierung von Normdokumenten und zugehörigen Dateien, die Zusammenstellung von Norm- und Release-Paketen und den Zusammenhang dieser Definitionen mit der Statusfolge im Normbildungsprozess gemäß Normungsgrundlage 101. (Eine BiPRO-Norm im Kontext des vorliegenden Dokumentes ist eine Norm in BiPRO Release 2.)
Die Norm 200 definiert die allgemeinen technischen und architekturellen Grundlagen der BiPRO-Normbildung. Sie ist die Basis für die weiterführenden technischen Normen der 200er Reihe und dient als Einstieg für die technische Beschreibung.
Die Norm 210 definiert die technischen Prinzipien und Grundlagen zur Modellierung von BiPRO-konformen Datenstrukturen und Schnittstellen.
Die Norm 220 definiert das grundsätzliche Kommunikationsmodell der BiPRO zwischen Service Provider und Service Consumer. Insbesondere die synchrone und asynchrone Kommunikation sind hier von zentraler Bedeutung.
Die Norm 225 definiert wie BiPRO-konforme Services mit den Mechanismen der WSDL (Web Service Description Language) zu beschreiben sind.
Die Norm 230 definiert die technischen Grundlagen für die Übertragung von binären Daten im BiPRO-konformen Nachrichtenaustausch.
Die Norm 235 beschreibt Mechanismen und Formate zur Verschlüsselung von Ende zu Ende.
Die Norm 240 definiert technisch wie BiPRO-konforme Service Schnittstellen (WSDL, XSD) und übertragene Dokumente aufgebaut und zu versionieren sind.
Die Norm 250 definiert wie mögliche Fehler bei der Kommunikation zwischen einem BiPRO-konformen Service Provider und Service Consumer gehandhabt werden. Hierbei werden alle relevanten Fehlertypen berücksichtigt.
Norm 260.0 definiert die Grundlagen der technischen Sicherheitsmechanismen, die im Kontext BiPRO-konformer Schnittstellen zu verwenden sind.
Norm 260.1 definiert die technischen Sicherheitsmechanismen die im Kontext BiPRO-konformer Schnittstellen für eine einfache Authentifizierung zu verwenden sind.
Die Norm 260.2 definiert die technischen Sicherheitsmechanismen, die im Kontext BiPRO-konformer Schnittstellen zu verwenden sind.
Die BiPRO Norm 262 definiert zwei Verfahren zur Leistung von Unterschriften in Geschäftsprozessen, bei denen Dokumente mit der Notwendigkeit zur Abgabe einer Willenserklärung verwendet werden.
Die Norm 270 definiert, wie BiPRO-konforme Schnittstellen die Individualitäten von Service Providern abbilden können und welche technischen Mechanismen hierbei verwendet werden müssen.
Die Norm 300 definiert die fachlichen Grundlagen und die Basisarchitektur der BiPRO-Klassendiagramme. Sie schafft damit die Voraussetzung für die weitergehenden fachlichen Spezifikationen in der 300er und 400er Linie.
Die Norm 310 definiert die fachlichen Grundlagen für die Darstellung von Produkten innerhalb der BiPRO-Norm. Sie definiert Regeln für die Modellierung und Anwendung des BiPRO-Produktmodells (Verkaufsprodukt, Produkt, Elementarprodukt). Die Norm enthält Hintergrundinformationen zum Verständnis des BiPRO-Produktmodells und definiert Regeln, an die sich BiPRO-Projekte im Rahmen der Normbildung und der Gestaltung der Datenmodelle halten müssen. Darüber hinaus enthält die Norm auch Regeln, die bei der Implementierung von Prozessen, in denen Produktdaten notwendig sind, berücksichtigt werden müssen.
Die Norm 315 definiert die fachlichen Grundlagen für das Datenmodell zur Darstellung von Schadendaten innerhalb der BiPRO-Normen. Diese Norm enthält Hintergrundinformationen zum Verständnis des Schadendatenmodells und definiert Regeln, an die sich BiPRO-Projekte im Rahmen der Normbildung und der Gestaltung der prozessspezifischen Datenmodelle halten müssen. Darüber hinaus enthält die Norm auch Regeln, die bei der Implementierung von Prozessen, in denen Schadendaten genutzt werden, berücksichtigt werden müssen.
Die Norm 320 definiert die Fehlertypen in fachlicher und technischer Betrachtung für alle BiPRO-Normen. Das Objekt Status und Meldung gibt Auskunft über den Erfolg oder Misserfolg einer Serviceanfrage beim Provider.
Die Norm 330 beschreibt die Verbindung des allgemeinen Klassendiagramms (Norm 420) zu den weiteren spartenspezifischen Klassendiagrammen der 400er Linie.
Die Norm 340 definiert die technische und fachliche Abbildung von Fragen und Antworten (F&A) im Datenmodell der BiPRO. Hierfür werden die Mechanismen vorgestellt und anhand von Beispielen erläutert. Die konkrete Abbildung in den Prozessen erfolgt in den jeweiligen Normen.
Die Norm 350 definiert die grundsätzlichen technische und fachliche Abbildung von SEPA im Datenmodell der BiPRO. Hierfür werden die Mechanismen vorgestellt und anhand von Beispielen erläutert. Die Definition der konkrete Verwendung in den Prozessen erfolgt in den jeweiligen Normen.
Die vorliegende Norm 410 definiert die Schnittstelle zur Implementierung eines Security Token Services (STS) für die einfache Authentifizierung entsprechend Norm 260.1.
Die vorliegende Norm 411 definiert die Schnittstelle zur Implementierung eines Security Token Services (STS) mit SAML.
Die Norm 419.0 definiert die spartenübergreifende Übertragung von Risikodaten und die Reaktion auf ein Angebot, welches auf Basis der Risikodaten erstellt wurde.














Die Norm 419.1 spezifiziert die Übertragung von Risikodaten nach einer Risikoerfassung in der Gewerbe- und der Industrieversicherung.
Die Norm 419.2 spezifiziert die Übertragung von Risikodaten nach einer Risikoerfassung für die Sparte Kraftfahrt im Flottengeschäft
Die Norm 420 definiert die spartenübergreifenden Grundlagen für die Prozesse Tarifierung, Angebot bzw. Vorschlag und Antrag. Sie schafft die Voraussetzung für spartenspezifische Business Services (vgl. Normen 421 ff.).















Die Norm 421 beschreibt die Anwendung der Datenmodelle der Geschäftsprozesse Tarifierung, Angebot und Antrag für private Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Im Übrigen gelten die Regeln für die Prozessführung und Anwendung der Datenmodelle gemäß Norm 420.
Die Norm 422 beschreibt die Anwendung der Datenmodelle der Geschäftsprozesse Tarifierung, Angebot / Vorschlag und Antrag für die Sparte Lebensversicherung. Im Übrigen gelten die Regeln für die Prozessführung und die Anwendung der Datenmodelle gemäß Norm 420.
Die Norm 423 beschreibt die Anwendung Datenmodelle der Geschäftsprozesse Tarifierung, Angebot / Vorschlag und Antrag für die Sparte Kraftfahrzeugversicherung. Im Übrigen gelten die Regeln für die Prozessführung und Anwendung der Datenmodelle gemäß Norm 420.
Die Norm 424 beschreibt die Anwendung der Datenmodelle der Geschäftsprozesse Tarifierung, Angebot / Vorschlag und Antrag für die Private Krankenversicherung. Im Übrigen gelten die Regeln für die Prozessführung und Anwendung der Datenmodelle gemäß Norm 420.
Die Norm 425 beschreibt die Anwendung der Datenmodelle der Geschäftsprozesse Tarifierung, Angebot / Vorschlag und Antrag für die Sparte Rechtsschutzversicherung. Im Übrigen gelten die Regeln für die Prozessführung und Anwendung der Datenmodelle gemäß Norm 420.
Die Norm 426 beschreibt die Anwendung der Datenmodelle der Geschäftsprozesse Tarifierung, Angebot / Vorschlag und Antrag für die Gewerbeversicherung. Im Übrigen gelten die Regeln für die Prozessführung und Anwendung der Datenmodelle gemäß Norm 420.
Die Norm 430.0 definiert die technischen und fachlichen Prozesse für die automatische Übertragung von Dateien zwischen den Systemen der Provider und Consumer. Die Bereitstellung der Dateien beim Provider sowie deren Weiterverarbeitung beim Consumer sind nicht Bestandteil des Normierungsprojektes.
Die Norm 430.1 spezifiziert die technischen und fachlichen Prozesse für die Übermittlung von allgemeinen Geschäftsvorfällen zwischen den Systemen der Provider und Consumer.
Die Norm 430.2 spezifiziert die technischen und fachlichen Prozesse für die Übermittlung von Inkassostörfällen zwischen den Systemen der Provider und Consumer.
Die Norm 430.4 beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung von vertragsbezogenen Geschäftsvorfällen mit Daten und Dokumenten zwischen einem Provider und einem Consumer. Die Übermittlung erfolgt in der Regel von der vertragsbearbeitenden Stelle (produktgebendes Unternehmen oder beauftragter Dienstleister) zum Vermittler. Ziel der Norm ist die Realisierung einer synchronen Datenhaltung zwischen der vertragsbearbeitenden Stelle und dem Vermittler. Die Norm unterstützt folgende Anwendungsfälle: Die Übermittlung von Stichtagsbeständen mit Vertragsdaten; die Übermittlung von Änderungsbeständen mit Vertragsdaten; die Übermittlung von Geschäftsvorfällen mit Vertragsdaten, Dokumenten und Buchungsvorgängen. Neben vertragsbezogenen Geschäftsvorfällen können mit dieser Norm auch Geschäftsvorfälle zu Anträgen, die sich nach der Antragseinreichung ergeben, mit Antragsdaten und Dokumenten übermittelt werden.
Die Norm 430.5 beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung von Geschäftsvorfällen zu Schadenfällen und Leistungsfällen mit Daten und Dokumenten zwischen einem Provider und einem Consumer. Die Übermittlung erfolgt in der Regel von der bearbeitenden Stelle (produktgebendes Unternehmen oder beauftragter Dienstleister) zum Vermittler. Ziel der Norm ist die Realisierung einer synchronen Datenhaltung zwischen der bearbeitenden Stelle und dem Vermittler. Die Norm unterstützt folgende Anwendungsfälle: Die Übermittlung von Stichtagsbeständen mit Schaden-/Leistungsdaten; die Übermittlung von Änderungsbeständen mit Schaden-/Leistungsdaten; die Übermittlung von Geschäftsvorfällen mit Schaden-/Leistungsdaten, Dokumenten und Regulierungsvorgängen.
Die Norm 430.6 spezifiziert die technischen und fachlichen Prozesse für die Übermittlung von SEPA-Notifikationen zwischen den Systemen der Provider und Consumer.
Die Norm 430.7 beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung von Abrechnungen zwischen einem Provider und einem Consumer. Als Provider kommen in erster Linie Versicherer oder analog agierende Unternehmen (im Folgenden meist unter „Versicherer“ subsummiert) in Frage, Consumer sind die Provisionsempfänger (Vermittler). Die Norm berücksichtigt nicht: Die Erstellung eines Buchauszugs als Rechtsgrundlage zur Provisionsabrechnung; die Übermittlung von Inkasso-Störfällen; die Übermittlung von Bestandsdaten. Die Norm nimmt nicht explizit auf: Die Abrechnung eines Vermittlers mit Untervermittlern; die Abrechnung zwischen Versicherern; die Abrechnung von Versicherern mit Assekuradeuren ‒ schließt diese Prozesse aber auch nicht aus ‒ nach Beobachtung der Normautoren lassen sich die beschriebenen Verfahren gut übertragen.
Die Norm 430.8 beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung von Erinnerungen und Rückfragen mit Daten und Dokumenten in konkreten Anwendungsfällen. Im Use Case 1 wird die Übermittlung von Rückfrage zu Schadenmeldungen und die Erinnerung an eine Rückfrage beschrieben. Die Übermittlung erfolgt vom Empfänger der Schadenmeldung (Versicherungsunternehmen oder beauftragter Dienstleister) zum Schadenmelder (Vermittler, Kunde, Dienstleister).
Die Norm 430.9 beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung einer Aufforderung zur Meldungen von Daten (z.B. Stichtagsmeldung/Umsatzmeldung, Jahresmeldung, Revisionsnachweis, Ablaufanfrage) vom Ersteller/Sender der Aufforderung zum Empfänger der Aufforderung. Bei dem Sender handelt es sich in der Regel um ein Versicherungsunternehmen bzw. einen Assekuradeur oder, falls dies vereinbart wurde und technisch möglich ist, einen Vermittler (VM). Beim dem Empfänger handelt es in der der Regel entweder um den Vermittler (VM) oder, falls dies vereinbart wurde und technisch möglich ist, um den Versicherungsnehmer (VN).
Die Norm 430.10 beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung von Aufforderungen zur Meldung von Informationen (Meldungen) und Dokumenten nach Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Hierbei handelt es sich entweder um eine Neuzulassung oder eine Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Die Norm 430.11 beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung von partnerbezogenen Geschäftsvorfällen.
Die Norm 450 beschreibt den Umgang mit Sparten-übergreifenden Bündelversicherungen insbesondere im Hinblick auf die Prozesse Tarifierung, Angebot und Antrag.
Die Norm 460 beschreibt Daten- und Prozessmodell für den Prozess „Elektronische Beantragung und Registrierung von Versicherungsbestätigungen“ ‒ kurz eVB-Prozess.
Die Norm 462 definiert die Übertragung von Förderdaten des Vertragspartners vom Vermittler an den Anbieter zur Prüfung auf Plausibilität durch den Anbieter, sowie die Übermittlung der Förderdaten des Vertragspartners vom Vermittler an den Anbieter zum Stellen des Förderantrags.










Die Norm 471 definiert einen einfachen Berechnungsdienst, der das Tupel (Kontonummer, Bankleitzahl) in das Tupel (IBAN, BIC) konvertiert.
Die Norm 480.0 beschreibt einen generischen Service, über den eine Suche in verschiedenen Kontexten ermöglicht wird und insbesondere umfangreiche, sich häufig verändernde Listen ganz oder in Teilen abgerufen werden können. Dieses Norm-Dokument beschreibt lediglich die Grundfunktion des Service, den Prozess an der Service-Schnittstelle sowie das Basis-Datenmodell zur Bildung von Kontexten. Die fachlichen Kontexte selbst einschließlich der übertragbaren Daten sind in den Normen 480.1 ff. beschrieben.









Die Norm 480.1 beschreibt den fachlichen Kontext für den (gefilterten) Abruf einer Liste von Unternehmen der BaFin-Unternehmensdatenbank (u. a. Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds). Die Norm ergänzt die Norm 480.0 (Generischer Listenservice).
Die Norm 480.2 beschreibt den fachlichen Kontext für den (gefilterten) Abruf einer Liste von Berufsschlüsseln und -texten. Die Norm ergänzt die Norm 480.0 (Generischer Listenservice).
Die Norm 480.3 beschreibt den fachlichen Kontext für den (gefilterten) Abruf einer Liste von Fahrzeugtypen mit Hersteller- und Typschlüsselnummer. Die Norm ergänzt die Norm 480.0 (Generischer Listenservice).
Die Norm 480.4 beschreibt den fachlichen Kontext für den gefilterten Abruf einer Liste von Partnern mit den wichtigsten Partnerdaten. Die Norm ergänzt die Norm 480.0 (Generischer Listenservice).
Die Norm 480.5 beschreibt den fachlichen Kontext für den gefilterten Abruf einer Liste von Verträgen mit den wichtigsten Vertragsdaten. Die Norm ergänzt die Norm 480.0 (Generischer Listenservice).
Die Norm 480.6 beschreibt den fachlichen Kontext für den gefilterten Abruf einer Liste von Schadenfällen mit den wichtigsten Schadendaten. Die Norm ergänzt die Norm 480.0 (Generischer Listenservice).
Die Norm 480.7 beschreibt den fachlichen Kontext für den (gefilterten) Abruf einer Liste von Betriebsarten und Stichworten zu Betriebsarten. Die Norm ergänzt die Norm 480.0 (Generischer Listenservice).
Die Norm 490 behandelt den Teilprozess „Einreichung Maklermandat“(Auskunfts- und Vollmandate).











Die Norm 500 definiert die Grundlagen für einen normierten Bestandsservice mit Geschäftsvorgängen zur Beauskunftung und Änderung von Objekten wie Partner, Vertrag und Schadenfall, sowie zur Anforderung von Dokumenten. Alle objektübergreifenden Geschäftsvorgänge sind in dieser Norm spezifiziert. Die Norm 501 – Partnerservice – beschreibt die partnerspezifischen Geschäftsvorgänge. In der Norm 502 – Vertragsservice – werden die vertragsspezifischen Geschäftsvorgänge spartenübergreifend spezifiziert, während die spartenspezifischen Geschäftsvorgänge in den Normen 502.1 ff. definiert werden. Die Norm 503 – Schadenservice – beschreibt die Geschäftsvorgänge zur Beauskunftung und Bearbeitung von Schadenfällen.













Die Norm 501 spezifiziert einen normierten Partnerservice mit Geschäftsvorgängen zur Beauskunftung und Änderung von Partnerdaten. Diese Norm basiert auf der Norm 500, in der die Grundlagen für Bestandsservices objektübergreifend definiert werden.













Die Norm 502 spezifiziert einen normierten Vertragsservice mit Geschäftsvorgängen zur Beauskunftung und Änderung von Verträgen, sowie zur Anforderung von vertragsbezogenen Dokumenten. Die spartenübergreifenden Geschäftsvorgänge werden in dieser Norm spezifiziert, während die spartenspezifischen Geschäftsvorgänge in den Normen 502.1 ff. definiert werden. Die Norm 502 basiert auf der Norm 500, in der die Grundlagen für Bestandsservices objektübergreifend definiert werden.














Die Norm 502.1 spezifiziert die Datenmodelle für die spartenspezifischen Geschäftsvorgänge der Kraftfahrtversicherung. Die Prozessmodelle und die spartenübergreifenden Regeln für die Anwendung der Datenmodelle sind in der Norm 502 spezifiziert.
Die Norm 502.2 spezifiziert die Datenmodelle für die spartenspezifischen Geschäftsvorgänge der privaten Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (SUH). Die Prozessmodelle und die spartenübergreifenden Regeln für die Anwendung der Datenmodelle sind in der Norm 502 spezifiziert.
Die Norm 502.3 spezifiziert Geschäftsvorgänge zu Verträgen in der Sparte Leben.
Die Norm 502.4 spezifiziert Geschäftsvorgänge zu Verträgen in der Sparte Kranken.
Die Norm 502.5 spezifiziert die Datenmodelle für die spartenspezifischen Geschäftsvorgänge der Gewerbe- und Industrieversicherung. Die Prozessmodelle und die spartenübergreifenden Regeln für die Anwendung der Datenmodelle sind in der Norm 502 spezifiziert.
Die Norm 503 spezifiziert einen normierten Schadenservice mit Geschäftsvorgängen zur Beauskunftung und Bearbeitung von Schadenfällen.















Die Norm 504 spezifiziert die Datenmodelle für die Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit der Beauskunftung einer staatlichen Förderung. Die Prozessmodelle und die spartenübergreifenden Regeln für die Anwendung der Datenmodelle sind in der Norm 500 spezifiziert.












Gesamtliste der Geschäftsvorfallarten.
Liste der Finanzämter mit bundeseinheitlicher Finanzamtsnummer (BUFA).