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Leistungsfall (ST_Leistungsfall) [0..1] Die Art des Ereignisses, das das Bezugsrecht auslöst
UnwiderruflichesBezugsrecht (ST_JaNein) [0..1] Nicht änderbares Bezugsrecht
IndexBerechtigter (ST_Bezugsrecht) [0..1] Festlegung der Bezugsberechtigung. Falls hier die Ausprägung 9 (individuell) gewählt wurde, MUSS Individualbezug oder Bezugsberechtiger gefüllt sein.
Individualbezug (ST_Text255) [0..1] Angabe des Bezugsberechtigten als Freitext. MUSS angegeben werden, wenn IndexBerechtigter = 9 (individuell) und Bezugsberechtigter nicht gefüllt ist.
Bezugsrechtsanteil (ST_Prozent) [0..1] Anteiliges Bezugsrecht im Leistungsfall.
Bezugsberechtigter (CT_Bezugsberechtigter) [0..1] Angabe des Bezugsberechtigten als Partner. MUSS angegeben werden, wenn IndexBerechtigter = 9 (individuell) und Individualabzug nicht gefüllt ist.
Bezugsrecht (CT_Bezugsrecht) [0..*] Angabe zu Bezugsrechten und Bezugsberechtigten auf Ebene des Elementarprodukt. Ist ein Bezugsrecht vertraglich für das gesamte
Produkt vereinbart, DARF die Assoziation NICHT verwendet werden. In diesen Fällen MUSS das Bezugsrecht am Produkt referenziert werden. Wird sowohl am Produkt als auch am Elementarprodukt ein Bezugsrecht geliefert,
"überschreibt" (bei gleicher Ausprägung in Bezugsrecht.Leistungsfall) oder ergänzt (bei abweichender Ausprägung von Bezugsrecht.Leistungsfall)
die Regelung des Produkts für genau dieses Elementarprodukt.
Garantiefonds (ST_JaNein) [0..1] Angabe, ob der Fonds am Ende seiner Laufzeit eine (teilweise) Rückzahlung des Anlagebetrags garantiert.
Prozentsatz (ST_Prozent) [1..1] Prozentuale Aufteilung von Zuführungen auf die einzelnen Fonds eines Portfolios ("Beitragsaufteilung" oder auch "Zuführungsaufteilung").
Der Anlagebetrag wird zu diesem Prozentsatz in diesen Fonds investiert.
Rebalancing (ST_JaNein) [0..1] Automatische Verschiebung des Anlagevermögens in der ursprünglichen Fondsaufteilung. Ja= automatisch verschieben Nein= nicht automatisch verschieben
Klauseln sind die allgemeinen Einzelbestimmungen in einem Versicherungsvertrag. Sie konkretisieren, erweitern oder beschränken
die Allgemeinen (AVB) und Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB). Klauseln DÜRFEN NUR in dem für sie vorgesehenen Kontext (Produkt, Elementarprodukt) angegeben werden.
Abbildung von Versicherungsausschlüssen. In der Krankenversicherung zur Abblidung von besonderen Vereinbarungen, insbesondere
von durch das Vertriebssystem definierten Leistungsausschlüssen.
ArtID (STE_Leistungsausschluss×) [0..1] Neben einem Eintrag aus den festen Wertelisten STE_LeistungsausschlussBasis und STE_LeistungsausschlussErweitert kann mit Hilfe von STE_LeistungsausschlussSonstigerWert freier Text oder ein Eintrag aus einer externen Liste (z.B. ICD-Code) verwendet werden.
Art (ST_Text255) [0..1] Deprecated ab Version 2.10. Um einen nicht in den Ausprägungen vorhandenen Leistungsausschluss anzugeben, ist stattdessen
STE_LeistungsausschlussSonstigerWert zu verwenden.
Grund (ST_Text1000) [0..1] Beschreibung des Grundes für denLeistungsausschluss. Z.B. Diagnosetext
Endetermin (ST_Datum) [0..1] Falls der Leistungsauschluss befristet ist wird hier der Endetermin des Leistungsausschlusses eingetragen. (z.B. voraussichtlicher
Geburtstermin). Darf nur angewendet werden, wenn keine Dauer für den Leistungsausschluss angegeben wurde.
Dauer (bipro-allgemein:CT_Zeitraum) [0..1] Zeitraum des Leistungsausschlusses. Der Zeitraum MUSS konkret angegeben werden.
Bezugsrecht (CT_Bezugsrecht) [0..*] Angabe zu Bezugsrechten und Bezugsberechtigten auf Ebene des Produkts. Diese gelten für alle dem Produkt untergeordneten Elementarprodukte,
für die keine andere Regelungen zum Bezugsrecht explizit angegeben sind.
WechselVN (CT_WechselVN) [0..*] Angabe des neuen Versicherungsnehmers und des Grundes für einen automatischen Versicherungsnehmerwechsel.
Minimum (ST_Betrag) [0..1] Untere Grenze der Selbstbeteiligung.
Maximum (ST_Betrag) [0..1] Obere Grenze der Selbstbeteiligung.
Waehrung (ST_Waehrungsschluessel) [0..1] Währung der Selbstbeteiligung, wenn diese als Geldwert vereinbart ist.
SBGiltFuer (ST_SBGiltFuer) [0..*] Zur Einschränkung der Selbstbeteiligung innherhalb einer Deckung, Gefahr oder Leistung (z.B. Brillenschäden innerhalb einer
Betriebshaftpflichtversicherung eines Augenarztes). Falls es sich um eine in der Werteliste befindlichen Ausprägung zu einer Deckung, Gefahr oder Leistung handelt MUSS diese über die jeweilige Klasse abgebildet werden (z.B. Für eine Deckung mit den Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm
bezieht sich der Selbstbehelt nur auf die Gefahr Leitungswasser). Wenn das Attribut nicht geliefert wird, MUSS die Selbstbeteiligung als uneingeschränkt im Sinne von SBGiltFuer interpretiert werden.
Steuer (bipro-allgemein:CT_Steuer) [0..*] Steuer, die auf eine Leistung fällig wird, z.B. Kapitalertragssteuer oder Solidaritätszuschlag.
Zeitraum (bipro-allgemein:CT_Zeitraum) [0..1] Zeitraum der Leistung. Die Bezugszeitpunkte dieses Zeitraums MÜSSEN konkret angegeben werden. WENN eine konkrete Angabe fachlich nicht möglich ist, DARF darauf verzichtet werden (z.B. Beginn/Ende = Ereignis)
Diese Klasse definiert sämtliche Bestätigungen an Dritte wie z.B. Sicherungsschein, Pflichtversicherungsbestätigung, Hypothekengläubiger,
Bestätigung für Leasinggeber u.s.w
VersichertDurch (bipro-vertrag:CT_VorNebenVertrag×) [0..1] Gibt die VorNebenversicherung an, bei der der Vorschaden versichert war.
AnzahlJahreVorschaden (ST_Ganzzahl) [0..1] Gibt an, wieviele Jahre bei der Vorschadenbetrachtung relevant sind.
SummeDerAufgelaufenenZahlungen (bipro-allgemein:CT_Betrag) [0..1] Betrag der aufgelaufenen Zahlungen des referenzierten Vorschadens aus CT_Vorschaden. Falls mehrere Vorschäden gemeldet werden (Vorschaden.AnzahlVorschaeden > 1), so ist der Betrag der aufgelaufenen Zahlungen aller referenzierten Vorschäden aus CT_Vorschaden zu übergeben.
Reserve (bipro-allgemein:CT_Betrag) [0..1] Betrag der Reserve des referenzierten Vorschadens aus CT_Vorschaden. Falls mehrere Vorschäden gemeldet werden (Vorschaden.AnzahlVorschaeden > 1), so ist der Betrag der Reserve aller referenzierten Vorschäden aus CT_Vorschaden zu übergeben.
Klasse zur Abbildung eines automatischen Versicherungsnehmerwechsels (z.B. bei Todesfall des VN). Das Attribut PartnerID der
Basisklasse referenziert den zukünftigen VN.